Grundsätzliche Voraussetzungen für einen Lehrgang
Für die Durchführung unserer Lehrgänge gelten grundsätzlich folgende organisatorische und technische Voraussetzungen:
- Die Lehrgänge werden üblicherweise mit 8 bis 12 Teilnehmern durchgeführt. Eine geringere Teilnehmerzahl ist ebenfalls möglich. Um während der praktischen Übungen eine angemessene individuelle Betreuung durch den Dozenten sicherzustellen, sollte eine Gruppengröße von 12 Teilnehmern nicht überschritten werden. Inhouse-Schulungen bieten dem Auftraggeber zudem die Möglichkeit, Mitarbeiter eines Teams gemeinsam fortzubilden und dadurch Reisezeiten, Reisekosten und Abwesenheitszeiten zu reduzieren.
- Für die Lehrgänge werden umfangreiche elektronische Übungsdateien zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn eine geeignete Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung bzw. Bereitstellung dieser Daten zur Verfügung.
- Der Auftraggeber stellt für die Dauer des Lehrgangs einen geeigneten
IT-Schulungsraum zur Verfügung. Für jeden Teilnehmer ist ein eigener Arbeitsplatz vorzusehen. Doppelmonitore werden empfohlen. - Die Teilnehmerarbeitsplätze müssen über ein aktuelles Windows-Betriebssystem sowie die für den jeweiligen Lehrgang erforderliche Analysesoftware verfügen. Je nach Lehrgang werden außerdem Microsoft Excel, ein Texteditor und gegebenenfalls weitere Programme benötigt. Die konkreten technischen Anforderungen werden vor Lehrgangsbeginn mit dem Auftraggeber abgestimmt.
- Für den Dozenten ist ein eigener Arbeitsplatz mit entsprechender technischer Ausstattung und Zugang zum Schulungsnetzwerk vorzusehen. Darüber hinaus werden ein Beamer bzw. eine geeignete Präsentationsmöglichkeit sowie nach Möglichkeit ein magnetisches Whiteboard oder ein Flipchart benötigt.
- Für die während des Lehrgangs verwendeten elektronischen Übungsdaten ist eine gemeinsame Ablagemöglichkeit vorzusehen, auf die die Teilnehmer und der Dozent zugreifen können.
- Der Auftraggeber stellt die für den Lehrgang erforderlichen Softwarelizenzen zur Verfügung und ist für die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen verantwortlich.
Umsatzsteuer
Die von Analyse-Schulung angebotenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen sind gemäß
§ 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für die Lehrgänge wird daher keine Umsatzsteuer berechnet.